Fördermöglichkeiten

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpaketes für die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz Gelder zur Verfügung gestellt, die Förderung ist über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) möglich. Wichtig dabei: Der Antrag muss rechtzeitig bei der BAG eingegangen sein!

Weitere Infos unter: www.bag.bund.de

Eine weitere Fördermöglichkeit durch das Arbeitsamt

WeGebAU Förderung 2010

Der Gesetzgeber hat die Förderungsmöglichkeiten für beschäftigte Arbeitnehmer erweitert. Nunmehr können auch folgende Personen durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden:

Qualifizierte Arbeitnehmer unabhängig vom Lebensalter und der Betriebsgröße, wenn

  • sie in den letzten vier Jahren vor Antragstellung nicht an einer mit öffentlichen Mitteln geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

Wiedereingestellte Mitarbeiter in der Zeitarbeit, wenn sie

  • ihre jetzige Arbeitslosigkeit durch Wiedereinstellung im gleichen Zeitarbeitsunternehmen beenden.
  • im Zeitraum 2008 und 2009 bei einem Zeitarbeitsunternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und der Erwerb ihres Berufsabschlusses (in Berufen mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren) mindestens vier Jahre zurückliegt und

Darüber hinaus müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an der Weiterbildung Anspruch auf Arbeitsentgelt für die Dauer der Weiterbildung
  • Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt. Sowohl Bildungsträger als auch Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen

Für die Förderung erhalten die Arbeitnehmer einen Bildungsgutschein, mit dem sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen können.

Weitere Infos unter: www.bag.bund.de

oder rufen Sie uns an: 07385-1072

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